Cookie-Richtlinie
Zuletzt aktualisiert: October 15, 2026
Cookie-Richtlinie
eAirGo – Informationen über Cookies und ähnliche Technologien
Stand: 15. Oktober 2026
1. Verantwortlicher und Geltungsbereich
Diese Cookie-Richtlinie erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien beim Besuch des eAirGo-Onlineshops.
Verantwortlich für diejenigen Verarbeitungsvorgänge, deren Zwecke und wesentliche Mittel wir bestimmen, ist:
H.Cruiser Informations- & Technologiegesellschaft mbH
Silcherstraße 13
80807 München
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Xuming Huo
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 231570
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE313290400
Marke: eAirGo
Website: https://eairgo.com
Datenschutzkontakt: privacy@eairgo.com
eAirGo ist eine Marke der H.Cruiser Informations- & Technologiegesellschaft mbH.
Der Onlineshop wird technisch unter Nutzung einer White-Label-Plattform von OMAX Telecom betrieben. Hierbei können Technologien des Plattformbetreibers und weiterer eingebundener Dienstleister zum Einsatz kommen.
2. Was sind Cookies und ähnliche Technologien?
Cookies sind kleine Dateneinheiten, die beim Besuch einer Website auf dem verwendeten Endgerät gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgelesen werden können.
Neben Cookies können vergleichbare Technologien eingesetzt werden, beispielsweise:
Session Storage und Local Storage des Browsers
Technische Sitzungskennungen
Authentifizierungs- und Sicherheitstoken
Technologien zur Speicherung von Einwilligungsentscheidungen
Sonstige Verfahren zur Speicherung oder zum Auslesen von Informationen auf Endgeräten
Für die rechtliche Beurteilung ist nicht allein die technische Bezeichnung maßgeblich, sondern insbesondere die tatsächliche Funktionsweise und der Verwendungszweck.
3. Gesetzliche Grundlagen
Für die Speicherung von Informationen auf Endgeräten und den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen gilt insbesondere § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist hierfür grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich.
Eine Einwilligung kann nach § 25 Abs. 2 TDDDG ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies betrifft insbesondere Vorgänge, die unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Je nach Verarbeitung kommen insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b oder lit. f DSGVO als Rechtsgrundlagen in Betracht.
Die Ausnahme von der Einwilligungspflicht nach § 25 Abs. 2 TDDDG ersetzt keine erforderliche Rechtsgrundlage für eine anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO.
4. Technisch unbedingt erforderliche Technologien
Beim Betrieb des Onlineshops können technisch unbedingt erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien verwendet werden.
Hierzu können, soweit tatsächlich eingesetzt und für die angeforderte Funktion erforderlich, insbesondere gehören:
Verwaltung einer laufenden Sitzung
Anmeldung und Authentifizierung
Schutz vor unbefugten Zugriffen
Sicherung des Bestellvorgangs
Warenkorb- und Checkout-Funktionen
Verhinderung technisch missbräuchlicher Anfragen
Speicherung von Datenschutz- und Einwilligungsentscheidungen
Ob eine konkrete Technologie ohne Einwilligung eingesetzt werden darf, wird anhand ihrer tatsächlichen Funktion und der gesetzlichen Anforderungen beurteilt.
Eine bloße Bezeichnung als „notwendig“ oder „funktional“ begründet für sich genommen keine gesetzliche Ausnahme.
Soweit die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG erfüllt sind, ist für den entsprechenden technischen Zugriff keine gesonderte Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG erforderlich.
5. Funktionale und personalisierende Technologien
Bestimmte Technologien können dazu dienen, zusätzliche Komfortfunktionen bereitzustellen, beispielsweise die Speicherung nicht zwingend erforderlicher Einstellungen oder personalisierter Darstellungen.
Ob hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, hängt insbesondere vom konkreten Zweck, der technischen Funktionsweise und der Erforderlichkeit für den ausdrücklich gewünschten Dienst ab.
Soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift, werden solche Technologien erst nach wirksamer Einwilligung eingesetzt.
6. Statistik- und Analysetechnologien
Analyse- und Statistiktechnologien können dazu dienen, die Nutzung einer Website auszuwerten, technische Fehler zu erkennen oder Angebote zu optimieren.
Solche Technologien können insbesondere Nutzungsereignisse, technische Kennungen oder Informationen über besuchte Seiten verarbeiten.
Soweit für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten keine gesetzliche Ausnahme besteht, wird vor dem Einsatz eine Einwilligung eingeholt.
Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur auf einer einschlägigen Rechtsgrundlage der DSGVO.
Aus dieser Richtlinie folgt nicht, dass bestimmte Analyseanbieter gegenwärtig tatsächlich in den eAirGo-Onlineshop eingebunden sind.
Maßgeblich sind die tatsächlich aktivierten Technologien und die hierzu bereitgestellten Informationen.
7. Marketing- und Werbetechnologien
Marketing- und Werbetechnologien können insbesondere verwendet werden, um Werbekampagnen auszuwerten, Zielgruppen zu bilden oder Werbemaßnahmen zu personalisieren.
Soweit solche Technologien eine einwilligungsbedürftige Speicherung oder einen Zugriff auf Endgeräteinformationen erfordern, werden sie erst nach wirksamer Einwilligung aktiviert.
Eine gegebenenfalls zusätzlich erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung wird nach den Vorgaben der DSGVO eingeholt.
Eine erteilte Einwilligung für Marketingzwecke ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Onlinekauf darf nicht von der Zustimmung zu nicht erforderlichen Marketingtechnologien abhängig gemacht werden, soweit dafür keine besondere gesetzliche Rechtfertigung besteht.
8. Eingebundene Dienstleister und White-Label-Plattform
Der eAirGo-Onlineshop nutzt technische Dienstleistungen von OMAX Telecom.
Abhängig von der tatsächlichen Konfiguration können Technologien des Plattformbetreibers und weiterer Dienstleister eingesetzt werden, beispielsweise für Kundenkonten, Bestellungen, Zahlungsvorgänge oder IT-Sicherheit.
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für einen konkreten Verarbeitungsvorgang richtet sich danach, welches Unternehmen dessen Zwecke und wesentliche Mittel tatsächlich bestimmt.
Soweit Dienstleister personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, gelten die Anforderungen des Art. 28 DSGVO.
Soweit ein Dienstleister Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, gelten ergänzend dessen Datenschutzinformationen.
Der technische Betrieb durch einen externen Plattformanbieter entbindet uns nicht von den gesetzlichen Pflichten, die für Verarbeitungsvorgänge in unserem Verantwortungsbereich gelten.
9. Zahlungsdienstleister
Beim Abschluss einer Bestellung können externe Zahlungsdienstleister und deren technische Komponenten eingebunden werden.
Bestimmte Technologien können zur Durchführung einer ausdrücklich gewünschten Zahlung oder zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sein.
Ob eine Einwilligung nach § 25 TDDDG erforderlich ist, ist für die jeweils tatsächlich eingesetzte Technologie gesondert zu beurteilen.
Die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode, die tatsächlich eingebundenen Zahlungsdienstleister und deren Datenschutzinformationen werden im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang berücksichtigt.
Nicht notwendige Tracking-Technologien dürfen nicht allein deshalb ohne Einwilligung eingesetzt werden, weil sie von einem Zahlungsdienstleister bereitgestellt werden.
10. Einwilligungsverwaltung
Soweit auf unserer Website einwilligungsbedürftige Technologien eingesetzt werden, ist vor deren Aktivierung eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Einwilligung einzuholen.
Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, für den jeweiligen Zweck bestimmt und durch eine eindeutige bestätigende Handlung erteilt werden.
Eine bloße Weiternutzung der Website oder vorangekreuzte Auswahlfelder stellen keine wirksame Einwilligung dar.
Nutzer müssen nicht erforderliche Technologien ablehnen können, ohne dadurch den Zugang zu technisch notwendigen Shopfunktionen zu verlieren.
Die Einwilligungsverwaltung muss eine klare Auswahl ermöglichen und darf Nutzer nicht durch irreführende Gestaltung zur Zustimmung drängen.
Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.
11. Änderung und Widerruf von Einwilligungen
Nutzer können ihre Entscheidungen über einwilligungsbedürftige Technologien über die hierfür auf der Website bereitgestellte Einwilligungsverwaltung ändern oder widerrufen.
Nach einem wirksamen Widerruf dürfen die hiervon betroffenen, nicht anderweitig rechtmäßig zulässigen Technologien nicht weiter zu den widerrufenen Zwecken eingesetzt werden.
Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, die vor dem Widerruf aufgrund einer wirksamen Einwilligung erfolgte, bleibt hiervon unberührt.
Für Fragen oder Schwierigkeiten bei der Ausübung datenschutzrechtlicher Rechte steht privacy@eairgo.com zur Verfügung.
12. Übersicht der tatsächlich eingesetzten Technologien
Für die konkrete Beurteilung von Cookies und vergleichbaren Technologien sind insbesondere folgende Informationen maßgeblich:
Name beziehungsweise technische Kennung
Anbieter und gegebenenfalls Empfänger
Konkreter Verwendungszweck
Kategorie und rechtliche Einordnung
Speicherdauer beziehungsweise Ablaufzeit
Gegebenenfalls Zugriff durch Dritte
Erforderlichkeit oder Einwilligungspflicht
Gegebenenfalls Verarbeitung personenbezogener Daten
Gegebenenfalls Drittlandübermittlungen
Die konkrete technische Übersicht muss den tatsächlich auf der Website eingesetzten Technologien entsprechen.
Technologien, die nicht tatsächlich eingesetzt werden, dürfen nicht als aktiv dargestellt werden.
Technologien, die tatsächlich verwendet werden, müssen entsprechend den geltenden Informationspflichten beschrieben werden.
Soweit eine Einwilligungsverwaltung vorhanden ist, sind die dort aufgeführten Angaben und die ergänzenden Informationen dieser Richtlinie aufeinander abzustimmen.
13. Speicherdauer
Die Dauer der Speicherung von Cookies und vergleichbaren Technologien richtet sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck und der technischen Konfiguration.
Sitzungsbezogene Technologien können mit Ende einer Sitzung ihre Funktion verlieren oder gelöscht werden.
Andere Technologien können für einen bestimmten, zweckgebundenen Zeitraum gespeichert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die konkrete Laufzeit jedes tatsächlich eingesetzten Cookies oder vergleichbaren Speicherelements muss anhand der technischen Konfiguration festgestellt und entsprechend offengelegt werden.
Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als dies für den jeweiligen rechtmäßigen Zweck erforderlich ist.
14. Datenübermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Soweit im Zusammenhang mit Cookies oder vergleichbaren Technologien personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, gelten die gesetzlichen Anforderungen der Art. 44 bis 49 DSGVO.
Eine solche Übermittlung erfolgt, soweit sie in unserem Verantwortungsbereich liegt, nur auf einer hierfür zulässigen Grundlage.
Je nach Übermittlung können insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse oder geeignete Garantien einschlägig sein.
Die konkret betroffenen Empfänger, Länder und Übermittlungsgrundlagen müssen entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten offengelegt werden.
15. Einstellungen des Browsers
Nutzer können über die Einstellungen ihres Browsers bestimmte Cookies einsehen, löschen oder deren Speicherung technisch beschränken.
Das Löschen oder Blockieren unbedingt erforderlicher Technologien kann dazu führen, dass bestimmte Shopfunktionen, insbesondere Anmeldung oder Bestellabwicklung, nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Browsereinstellungen ersetzen nicht die vom Websitebetreiber einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen an Einwilligung und Widerruf.
16. Rechte betroffener Personen
Soweit im Zusammenhang mit Cookies oder vergleichbaren Technologien personenbezogene Daten verarbeitet werden, bestehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:
Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO
Widerruf einer Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Weitere Informationen zu den Rechten betroffener Personen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Anfragen können an privacy@eairgo.com gerichtet werden.
17. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Für unseren Unternehmenssitz kommt insbesondere folgende Behörde in Betracht:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Deutschland
Website: https://www.lda.bayern.de
18. Aktualisierung dieser Cookie-Richtlinie
Wir aktualisieren diese Cookie-Richtlinie, soweit Änderungen der tatsächlich eingesetzten Technologien, der beteiligten Dienstleister oder der rechtlichen Anforderungen dies erforderlich machen.
Wesentliche Änderungen, die eine neue Einwilligung oder zusätzliche Informationen erfordern, werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Die jeweils aktuelle Fassung wird im eAirGo-Onlineshop bereitgestellt.
Datenschutzkontakt
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Eine Marke der H.Cruiser Informations- & Technologiegesellschaft mbH
Silcherstraße 13
80807 München
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